Arbeitsrecht
Beruf und Arbeit
Der gesamte Bereich des Arbeitsrechts stellt eine eigene, komplexe und sich stets aktuellen Entwicklungen anpassende Materie dar. Das betrifft auch das Berufsrecht insgesamt, insbesondere die Tätigkeiten von Nichtarbeitnehmern oder arbeitnehmerähnlichen Personen wie etwa Geschäftsführern, Selbständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Deshalb ist es enorm wichtig, sich bei abzeichnenden Auseinandersetzungen auf einen kompetenten und mit den Besonderheiten der jeweiligen Rechtsmaterie vertrauten Anwalt verlassen zu können. Er führt seinen Mandanten nicht nur mit Beratung oder Vertretung durch den Konflikt, sondern steht ihnen coachend zur Seite.
Bereiche des Arbeitsrechts
Im Fokus des Arbeitsrechts steht insbesondere die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, also Kündigungen und Aufhebungsverträge inkl. Folgevereinbarungen bzgl. Abwicklung und Abfindungen.
Die Kündigungsschutzklage samt Beratung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen gehört innerhalb des Arbeitsrechts zu den häufigsten Aufgaben.
Daneben bilden folgende Themen/Fragen den Tätigkeitsbereich des Fachanwalts für Arbeitsrecht ab:
- Beendigung im Rahmen befristeter Arbeitsverhältnisse
- Bestandschutzes des Arbeitsverhältnisses
- Schadensersatzforderungen und Entschädigungen
- Diskriminierung
- Urlaubsansprüche
- Vergütungsansprüche aller Art (z.B. Lohn-, Bonus- oder Sonderzahlungen)
- Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
Auch auf dem Gebiet des Schwerbehindertenrechts hat die Kenntnis vom Zusammenspiel der einzelnen Rechtsgebiete und Vorschriften eine entscheidende Bedeutung.
Darüber hinaus deckt das Arbeitsrecht den Bereich des sogenannten „kollektiven Arbeitsrechts“ ab. Konkret: durch Beratung und Vertretung im Feld des Betriebsverfassungsrechts sowie des Personalvertretungsrechts, also von Betriebs- und Personalräten. Gerade bei Interessenausgleich und Sozialplan bzw. bei etwaigen Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen, empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren.
Ihr Experte für Arbeitsrecht
Erich Hünlein ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihr Ansprechpartner. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Führungskräften und Unternehmen sowie Betriebs- und Personalräten. Herr Hünlein verfügt über exzellente Kenntnisse der arbeitsrechtlichen Materie und steht Ihnen engagiert bei der Verfolgung und Durchsetzung Ihrer Ziele zur Seite. Vertraut mit den aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht und der neuesten Rechtsprechung begleitet sie Rechtsanwalt Hünlein durch das gesamte Verfahren – immer fokussiert auf Ihre individuelle Situation und Interessenlage.