Klaus Hünlein ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Verwaltungsrecht.
Rechtsanwalt Klaus Hünlein verfügt über eine langjährige Erfahrung im Kapitalanlagerecht und vertritt bundesweit geschädigte Wertpapieranleger gegenüber Banken und Vermögensverwaltern. Als Verbraucherrechtsanwalt kämpft er erfolgreich für die Durchsetzung der Rechte von Kunden gegenüber Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten.
Zudem ist Herr Hünlein aufgrund seiner verwaltungsrechtlichen Expertise auch ein geschätzter Ratgeber in verschiedensten Bereichen des Gewerberechts, insbesondere in den Bereichen Gastronomie, Marktzulassung und Finanzanlagenvermittlung.
Klaus Hünlein ist u.a. Mitglied im Deutschen Anwaltverein, in der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht und in der ARGE für Bank- und Kapitalmarktrecht.