Bank- und Kapitalmarktrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht
Wir vertreten Bankkunden, Immobilienbesitzer und Anleger sowie Finanzdienstleister und Vermögensberater in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Durch den ständig steigenden Umfang und die stetig wachsende Komplexität, empfiehlt es sich, auf spezialisierte Rechtsanwälte in diesem Segment zu vertrauen.
Wir beraten Sie außergerichtlich und vertreten Sie in allen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts.
Unsere Schwerpunkte im Bankrecht
- Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden
- Online Banking
- Zahlungsverkehr (Girokonto, Überweisung, Lastschriftverfahren)
- Kreditkarten
- Datenschutz (Negativeinträge bei Schufa und anderen Auskunfteien)
- Finanzierungen (Darlehen und Kredit, Immobilienfinanzierungen, Sicherheiten
Unsere Schwerpunkte im Kapitalanlagerecht:
- Spareinlagen, Festgeld, Tagesgeld und anderen Finanzprodukten
- Bausparen
- Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Zertifikate, Fonds)
- Depot- und Investmentgeschäft
- Vermögensverwaltung
- Anlageberatung und -haftung
Inkasso und Forderungsmanagement
Unsere Rechtsanwälte Klaus Hünlein und Rolf Bertelsmeier vertreten zudem kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige und Freiberufler in allen Belangen rund um das Inkasso und Forderungsmanagement. Zu den Tätigkeiten gehören z. B.:
- außergerichtliche Geltendmachung
- Mahnverfahren
- gerichtliche Durchsetzung
- effektive Beitreibung
Betroffene Verbraucher vertreten wir gegenüber allen Inkassounternehmen zur Abwehr von unberechtigten Inkassoforderungen.
Ihre Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mit unseren Rechtsanwälten Klaus Hünlein und Rolf Bertelsmeier stehen Ihnen im Bank- und Kapitalmarktrecht gleich zwei Spezialisten zur Seite. Unsere Kanzlei ist zudem am Markt eingeführt, gut vernetzt und langjährig am Finanzplatz Frankfurt am Main tätig und auch überregional bekannt. Privatkunden, Kapitalanleger und Investoren zählen dabei ebenso zu unseren Mandanten wie auch Unternehmen und Finanzdienstleister.