Kündigung – Arbeitsrechtsanwalt in Frankfurt

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann in Frankfurt aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht wird Ihnen erläutern, welche Handlungsoptionen zur Verfügung stehen, und Sie zudem optimal bei der Durchsetzung Ihrer Interessen unterstützen.

Kündigung in Frankfurt – profitieren Sie von der Mandatierung eines Anwalts:

  • ✔️ Fachkompetente Unterstützung
  • ✔️ Über 20 Jahre Erfahrung
  • ✔️ Umfassende Rechtsberatung
  • ✔️ Außergerichtliche Verhandlungen
  • ✔️ Kündigungsschutzklage
  • ✔️ Aushandlung von Abfindungen
  • ✔️ Überprüfung des Arbeitszeugnisses
  • ✔️ Zeitnahe Terminvergabe

Die meisten Arbeitnehmer geraten nach einer Kündigung in einen emotionalen Ausnahmezustand. Doch gerade jetzt gilt es, Ruhe zu bewahren. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie in Frankfurt keine Zeit verlieren, denn bereits nach drei Wochen wird die Kündigung rechtswirksam. Mandatieren Sie deshalb umgehend einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht – Rechtsanwalt Erich Hünlein wird unverzüglich handeln und die Kündigung in Frankfurt fristgerecht anfechten. Abhängig davon, aus welchem Grund die Kündigung erfolgt ist, wird der Rechtsexperte Ihnen die verschiedenen Handlungsoptionen erläutern und dann die von Ihnen gewählte Variante konsequent umsetzen.
 

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Das Arbeitsrecht unterscheidet folgende Arten der Kündigung:

  • Fristlose Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung
  • Ordentliche Kündigung
  • Betriebsbedingte Kündigung

 

Reaktion auf eine fristlose Kündigung in Frankfurt

Eine fristlose Kündigung ist nur dann rechtswirksam, wenn in Frankfurt ein derart wichtiger Kündigungsgrund vorliegt, dass dem Arbeitgeber eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ihr Anwalt wird zunächst überprüfen, ob tatsächlich ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt, und die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage anfechten. Wenn Sie Ihrerseits das Verhältnis zum Arbeitgeber ebenfalls als zerrüttet betrachten und kein Interesse an einer Weiterbeschäftigung haben, wird Ihr Anwalt über die Höhe der Abfindung verhandeln, um die wirtschaftlichen Folgen der fristlosen Kündigung in Frankfurt für Sie abzumildern.
 

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Außerordentliche Kündigung in Frankfurt anfechten

Bei einer außerordentlichen Kündigung erfolgt eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Frankfurt vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist – dennoch ist eine außerordentliche Kündigung nicht zwingend mit einer fristlosen Kündigung gleichzusetzen. Außerordentliche Kündigungen werden beispielsweise ausgesprochen, weil einem Arbeitnehmer, der eigentlich unkündbar wäre, aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Auslauffrist gewähren, die der gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht. Des Weiteren ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht. Die Kündigung muss allerdings innerhalb von zwei Wochen erfolgen und der Kündigende muss den Kündigungsgrund schriftlich mitteilen. Derartige Kündigungsgründe sind beispielsweise gravierende Pflichtverstöße, für die es keine rechtfertigenden Umstände gibt. Wenden Sie sich sofort an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der überprüft, ob die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung vorliegen, und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht in Frankfurt einreicht.

Darüber hinaus gibt es die Option, einem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Inwieweit diese Möglichkeit in Betracht gezogen werden sollte, wird Ihr Arbeitsrechtsanwalt beurteilen und Sie individuell beraten.
 

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Ordentliche Kündigung in Frankfurt abwenden

Die ordentliche Kündigung dient der Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses in Frankfurt. Arbeitgeber müssen die Kündigung begründen, wohingegen Arbeitnehmer die Eigenkündigung ohne Begründung vornehmen können. Gibt es keine anderslautende Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag beträgt die Kündigungsfrist einer ordentlichen Kündigung vier Wochen. Steht ein Mitarbeiter unter Kündigungsschutz ist eine ordentliche Kündigung nur in Ausnahmefällen möglich. Sie können sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die ordentliche Kündigung wehren und sollten sich dabei anwaltlich unterstützen lassen. Ihr Arbeitsrechtsanwalt wird Sie beraten und die Aushandlung einer Abfindung übernehmen, wenn die Kündigungsschutzklage keine Aussicht auf Erfolg hat.

 

Betriebsbedingte Kündigung in Frankfurt möglich?

Das Kündigungsrecht sieht betriebsbedingte Kündigungen vor, die es den Arbeitgebern in Frankfurt erlauben, Mitarbeiter aufgrund einer schwierigen wirtschaftlichen Lage zu entlassen. Ihr Arbeitgeber muss jedoch nachweisen, dass der Stellenabbau zwingend nötig ist, um den Erhalt des Unternehmens nicht zu gefährden. Außerdem muss Ihnen der Arbeitgeber, wenn dies möglich ist, eine gleichwertige Stelle anbieten und schließlich die Sozialauswahl beachten, damit die betriebsbedingte Kündigung rechtswirksam wird.
 

Kriterien der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Alter des Mitarbeiters
  • Unterhaltspflichten des Mitarbeiters
  • Schwerbehinderung
     

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