Aufhebungsvertrag – wann in Frankfurt sinnvoll?

Der Aufhebungsvertrag stellt eine Alternative zur Kündigung dar und kann für beide Parteien in Frankfurt vorteilhaft sein. Nutzen Sie jedoch vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags unbedingt die kompetente Rechtsberatung eines Anwalts für Arbeitsrecht.

Aufhebungsvertrag – profitieren Sie in Frankfurt von anwaltlicher Unterstützung:

  • ✔️ Individuelle Rechtsberatung
  • ✔️ Ausgezeichnete Fachkompetenz
  • ✔️ Mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung
  • ✔️ Prüfung der Vertragsmodalitäten
  • ✔️ Außergerichtliche Verhandlungen
  • ✔️ Kündigungsschutzklagen einreichen
  • ✔️ Aushandlung von Abfindungen
  • ✔️ Flexible Terminvergabe

Oft ist ein Aufhebungsvertrag für beide Vertragsparteien eine bessere Variante als eine Kündigung, um ein Arbeitsverhältnis in Frankfurt zu beenden. Wenn sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ein Interesse daran haben, dass die vertraglichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden, ist ein Aufhebungsvertrag eine elegante Lösung, um das Arbeitsverhältnis schnell und einvernehmlich zu beenden.

Falls Ihnen Ihr Arbeitgeber vorschlägt, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, sollten Sie dennoch keinesfalls vorschnell unterschreiben, sondern sich zunächst in Frankfurt durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Rechtsanwalt Hünlein wird den Aufhebungsvertrag sorgfältig überprüfen und somit dafür sorgen, dass dort keine einseitig benachteiligenden Klauseln enthalten sind. Insbesondere die üblicherweise im Aufhebungsvertrag fixierte Abfindung bedarf einer gründlichen Überprüfung – wenn Sie nicht direkt eine neue Anstellung in Frankfurt antreten, kann die Abfindung zur einer befristeten Sperre des Arbeitslosengelds führen.
 

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Aufhebungsvertrag: Anwalt in Frankfurt beauftragen

Damit die Klauseln im Aufhebungsvertrag keine nachteiligen Effekte haben, sollten Sie sich vor der Unterzeichnung von einem Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt beraten lassen. Beachten Sie auch, dass im Nachhinein Änderungen nur möglich sind, wenn beide Parteien zustimmen. Insbesondere Arbeitnehmer riskieren den Verlust von Schutzrechten, die das Kündigungsrecht vorsieht. Der Verlust des Kündigungsschutzes ist ein Beispiel, aber auch das Recht auf Anhörung durch den Betriebsrat oder Weiterführung der betrieblichen Altersvorsorge kann durch Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages verlorengehen. Darüber hinaus wird Ihr Anwalt Ihnen mitteilen, ob durch den Aufhebungsvertrag der sofortige Bezug von Arbeitslosengeld gefährdet ist, und Sie in Frankfurt hinsichtlich alternativer Möglichkeiten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beraten.
 

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Rechtsanwalt – Aufhebungsvertrag in Frankfurt

Ihr Arbeitgeber hat Sie darüber informiert, dass eine Kündigung erfolgen wird? Je nachdem, aus welchem Grund Ihnen gekündigt wird, kann Ihr Rechtsanwalt eine Kündigungsschutzklage für Sie einreichen oder Ihnen dazu raten, einem Aufhebungsvertrag in Frankfurt zuzustimmen.

Welche Art der Kündigung liegt vor?

  • Fristlose Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung
  • Ordentliche Kündigung
  • Betriebsbedingte Kündigung

Bei fristlosen oder außerordentlichen Kündigungen aufgrund eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers ermöglicht der Aufhebungsvertrag in Frankfurt eine diskrete Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die sich nicht auf die weitere Berufslaufbahn auswirkt. Die gleichzeitige Vereinbarung einer Abfindung erspart dem Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage. Der Arbeitnehmer profitiert wiederum davon, direkt eine finanzielle Entschädigung zu erhalten, ohne den unsicheren Ausgang der Klage abzuwarten.

Ihr Rechtsanwalt wird außerdem genau prüfen, ob im Aufhebungsvertrag ordnungsgemäß über die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen informiert wird, und Ihnen in Frankfurt erläutern, ob diese Nachteile so schwerwiegend sind, dass dies gegen den Abschluss des Aufhebungsvertrags spricht.

Mit der Mandatierung eines Anwalts für Arbeitsrecht schützen Sie sich somit bestmöglich vor wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteilen.

Rechtsberatung nutzen!

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