Abfindung nach Kündigung in Frankfurt aushandeln

Mit einer Abfindung sollen die finanziellen Folgen einer Kündigung in Frankfurt zumindest teilweise kompensiert werden. Erfahren Sie hier, in welchen Fällen Ihnen eine Abfindung zusteht und welche Auswirkungen die Zahlung auf das Arbeitslosengeld hat.

Aufhebungsvertrag – nutzen Sie die Vorteile unserer versierten Rechtsberatung in Frankfurt:

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  • ✔️ Aushandlung der Abfindungshöhe
  • ✔️ Einreichen von Kündigungsschutzklagen
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Eine Kündigung führt oft zu finanziellen Problemen und deshalb hoffen Arbeitnehmer darauf, dass der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt, mit der in Frankfurt die Zeit bis zur nächsten Anstellung überbrückt wird. Arbeitgeber profitieren davon, dass der gekündigte Arbeitnehmer aufgrund der Abfindungszahlung von einer Kündigungsschutzklage absieht, und vermeiden damit einen teuren Rechtsstreit, dessen Ausgang unvorhersehbar ist.

Weder im Arbeitsrecht noch im Kündigungsrecht ist jedoch ein Anspruch auf Abfindung verankert – es handelt sich dabei überwiegend um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers.

Gerichtlich kann eine Abfindung angeordnet werden, wenn das Arbeitsgericht in Frankfurt die Kündigung für unwirksam erklärt, das Arbeitsverhältnis jedoch bereits so stark zerrüttet ist, dass eine Weiterbeschäftigung keine Option darstellt.

Anlässe für Vereinbarung einer Abfindung:

  • Aufhebungsvertrag
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Kündigung durch den Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutzklage
  • Tarifvertrag oder Sozialplan
  • Gewohnheitsrecht
     

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Abfindung – Anwalt in Frankfurt einschalten

Wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorschlägt, um die Kündigungsfrist zu umgehen, bestehen gute Chancen darauf, eine Abfindung auszuhandeln. Übertragen Sie die Aufgabe der Aushandlung Ihrer Abfindung einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt. Ihr Rechtsanwalt wird Sie auch hinsichtlich einer zu erwartenden Sperre beim Bezug des Arbeitslosengeldes beraten.

Wenn eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt ist und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, besteht gemäß Kündigungsschutzrecht nach mindestens sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit sogar ein Anspruch auf Abfindung.   

Haben Sie selbst gekündigt, können Sie keine Abfindungszahlung beanspruchen. Dies gilt auch, falls schwerwiegende Gründe wie Mobbing am Arbeitsplatz zur Kündigung geführt haben. Gleiches gilt für eine Kündigung, die Sie aufgrund vertragswidrigen Verhaltens schuldhaft herbeigeführt haben.

Wenn Sie unsicher sind, unter welchen Bedingungen eine Abfindung möglich ist, sollten Sie Rechtsanwalt Hünlein mandatieren, denn der erfahrene Anwalt für Arbeitsrecht kennt sich bestens mit allen Belangen des Kündigungsrechts aus und vertritt Ihre Interessen in Frankfurt mit Kompetenz und Weitsicht.
 

Online-Terminvereinbarung!

Rechtsanwalt – Abfindung in Frankfurt aushandeln

Im Falle einer Kündigung sollte eine der ersten Reaktionen die Terminvereinbarung bei einem Arbeitsrechtsanwalt sein. Ihr Rechtsanwalt wird überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Kündigung gegeben sind, und feststellen, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat oder direkt eine Abfindung in Frankfurt ausgehandelt werden sollte. Diese Entscheidung hängt auch davon ab, ob Sie tatsächlich an einer Weiterbeschäftigung interessiert sind. Insbesondere, wenn Sie bereits eine andere Arbeitsstelle in Aussicht haben, kann der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage bei gleichzeitiger Aushandlung einer Abfindung in Frankfurt die bessere Alternative sein.

Es gibt Sonderfälle, bei dem ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht, und zwar wenn dies im Tarifvertrag oder in einem Sozialplan vereinbart und vom Betriebsrat genehmigt wurde. Darüber hinaus können Sie die Zahlung einer Abfindung in Frankfurt erwirken, wenn es sich um Gewohnheitsrecht handelt, weil beispielsweise bisher allen Beschäftigten beim Ausscheiden aus dem Unternehmen eine Abfindung gezahlt wurde.
 

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